Rechtsanwältin Christiane A. Lang
Fachanwältin für Familienrecht
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Christiane A. Lang absolvierte ihr Studium der
Rechtswissenschaften und ihr Referendariat bereits mit Schwerpunktsetzung
im Erb- und Familienrecht in Frankfurt a.M., Mailand (Italien), Heidelberg und Berlin. Seit Beginn ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist Christiane A. Lang hochspezialisiert in den Bereichen des Familienrechts sowie des Erbrechts tätig. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und hat zusätzlich erfolgreich den Lehrgang "Fachanwalt für Erbrecht" absolviert. Aufgrund ihrer regelmäßigen Teilnahme an Fachkongressen und aktuellen Fortbildungsveranstaltungen wird Rechtsanwältin Lang die Qualitätssicherung ihrer Arbeit stets vom Deutschen AnwaltVerein bescheinigt und von der Bundesrechtsanwaltskammer zertifiziert. |
Weitere Tätigkeiten
Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen AnwaltVerein seit November 2011
Mitherausgeberin der Fachzeitschrift FORUM FAMILIENRECHT, DeutscherAnwaltVerlag
Mitglied der Kommission "Familien- und Erbrecht" im Deutschen Juristinnenbund seit 2005
Veröffentlichungen
Fachbeiträge
- § 1618 BGB - aktuelle Einbenennungsprobleme vor dem Hintergrund des Kinderrechteverbesserungsgesetzes, Familie Partnerschaft Recht (FPR) 1+2/2010, S. 23 ff.
- Die Koexistenz der Zugewinn- und Errungenschaftsgemeinschaft, djbZ 4/2008, S. 176 ff.
- § 40 FGB/DDR: Anspruchsgrundlage der Gegenwart, FORUM Familienrecht, 1+2/2006, S. 29 ff.
- Vorrangigkeit von Leistungen der Krankenkassen, Das Jugendamt 3/2004, S. 131
- Roßmann/Viefhues, Taktik im Unterhaltsrecht, FPR 4/2011, S. 183
- Münder/Meysen/Trenczek (Hrsg.), Frankfurter Kommentar SGB VIII, FPR 10/2010, S. 479
Mitgliedschaften
Deutscher Familiengerichtstag e.V.
Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen AnwaltVerein
Berliner Anwaltsverein
Rechtsanwältin Lang ist befugt, vor allen Amts- bzw. Familiengerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland aufzutreten.
Sie spricht Deutsch, Italienisch und Englisch.
Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen AnwaltVerein
Berliner Anwaltsverein
Rechtsanwältin Lang ist befugt, vor allen Amts- bzw. Familiengerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland aufzutreten.
Sie spricht Deutsch, Italienisch und Englisch.
